Versicherungsschutz trotz verstrichener Nachmeldefrist
Der Kläger hatte gegenüber einem Wirtschaftsprüfer Schadenersatzansprüche erhoben und wollte hierfür seine Rechtsschutzversicherung einschalten. Der Versicherer verneinte die Deckung unter Berufung auf die Versäumung der in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Nachmeldefrist von zwei Jahren.
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