Versicherungsrecht | Regress gegenüber VN bei Nichtzahlung der Erstprämie
Hat ein Versicherungsnehmer (VN) einer Kfz-Haftpflichtversicherung trotz ordnungsgemäßer Belehrung bei Vertragsschluss, dass ihm Versicherungsschutz nur gewährt werden kann, wenn er die vereinbarten Beiträge nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlt, die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, hat der Versicherer im Schadensfall einen Regressanspruch gegen den VN, entschied das LG Duisburg.
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