Vermietete Eigentumswohnung | Also doch: Grundsteuer darf 1 : 1 an den Mieter weitergegeben werden
Wird die Grundsteuer von der Kommune direkt für die jeweilige Wohnung erhoben, bedarf es eines Umlageschlüssels nicht und der Vermieter kann die Grundsteuer, so wie sie ihm berechnet wurde, in die Abrechnung einstellen (BGH 17.4.13, VIII ZR 252/12, Abruf-Nr. 132172 ).
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