Urteil: Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr

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Urteil: Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr

Mit Urteil hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer, der kurz nach rechts blinkt und dann doch geradeaus fährt, eine Mitschuld von 20% trägt, wenn es dadurch zur Kollision kommt. Durch das Falschblinken wurde eine Gefahrenlage geschaffen.

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