Urteil: Vorfahrtsberechtigter Falschblinker haftet mit Betriebsgefahr
Mit Urteil hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, dass ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer, der kurz nach rechts blinkt und dann doch geradeaus fährt, eine Mitschuld von 20% trägt, wenn es dadurch zur Kollision kommt. Durch das Falschblinken wurde eine Gefahrenlage geschaffen.
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