Urteil Reiserücktritt - Leistungsausschluss wegen psychischer Erkrankung
Ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen bei einer Reiserücktrittsversicherung ist zulässig, so das Urteil des AG München. Die Ausschlussklausel sei nicht überraschend und benachteilige den Versicherungsnehmer auch nicht unangemessen.
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