Urteil: Nachfrage der Kundenzufriedenheit per Telefon
Mit Urteil hat das OLG Köln entschieden, dass der Telefonanruf eines Marktforschungsinstituts im Auftrag eines Autoglaskonzerns, der der Nachfrage der Kundenzufriedenheit im Anschluss einer Reparatur diente, ohne Einwilligung des Kunden nicht zulässig sei.
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