Urteil nach dem Hörensagen: BGH-Richter urteilen ohne eigene Aktenkenntnis
Selbst die Anwaltschaft war erstaunt: An den mit fünf Richtern besetzten Strafsenaten des BGH gilt das Vieraugenprinzip, soll heißen: Außer dem Vorsitzenden liest nur der Berichterstatter die Akten. Die andern lassen sich den Inhalt erzählen. Mehr zum Thema 'Revision'...Mehr zum Thema 'Akteninhalt'...Mehr zum Thema 'BGH'...
Weiterlesen auf: Haufe