Urteil: Kein Sterbegeld bei Unfall außerhalb …

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Urteil: Kein Sterbegeld bei Unfall außerhalb des Fahrzeugs

Wer auf dem Weg zur Arbeit in einen Autounfall verwickelt wird, sollte seinen Wagen nur verlassen, wenn das unbedingt notwendig ist. Erleidet er außerhalb des Fahrzeugs nämlich einen weiteren Unfall, entfällt damit der Schutz durch die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung. Das trifft laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az. L 9 U 2788/11) auch dann zu, wenn der Betroffene nur zu dem weiteren Unfallwagen gehen wollte, um abzusprechen, ob die Polizei gerufen bzw. wie der Unfall reguliert werden sollte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Assistenzarzt, der unter der Woche in seiner Klinik ein Zimmer bewohnte, bei der mitternächtlichen Fahrt von seinem Heimat- zum Dienstort ums Leben gekommen. Beim Ausweichmanöver wegen eines falsch überholenden Lkw streifte sein VW Polo einen Mitsubishi. Der geriet durch den Aufprall ins Schleudern, stieß in die mittlere Leitplanke und kam schließlich schräg auf dem rechten Fahrstreifen zum Stillstand. Beide Fahrer verließen ihre Autos, und nach einer kurzen Unterhaltung, bei der sich der Assistenzarzt danach erkundigte, ob es dem Mitsubishi-Fahrer gut gehe, machte sich der auf den Weg in Richtung Tankstelle, um die Polizei zu benachrichtigen. Im gleichen Augenblick raste ein Großraum-Kastenwagen frontal gegen den Mitsubishi. Von dem dabei herumschleudernden Transporter wurde der Arzt erfasst und tödlich verletzt. Die Versicherung forderte nun das Sterbegeld, das sie zunächst an das Sozialamt ausgezahlt hatte, welches die Bestattungskosten trug, sowie die Überführungskosten von den Angehörigen des Verunglückten zurück. Erst am Ende der Unterredung mit dem Unfallgegner sei es zu dem weiteren Verkehrsunfall mit den tödlichen Folgen für den Assistenzarzt gekommen. Da er beim ersten Verkehrsunfall offenbar noch keine körperlichen Verletzungen erlitten hatte, seien für dieses Ereignis die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls nicht erfüllt. Und auch beim zweiten Verkehrsunfall handle es sich um keinen Arbeitsunfall, da die zum Unfallzeitpunkt ausgeübte Tätigkeit dem privaten Lebensbereich zuzurechnen ist. Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen bestünden also nicht. Dieser Argumentation folgten die Stuttgarter Richter. "Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes stehen Regulierungsgespräche nach einem Verkehrsunfall entgegen früherer Rechtsauffassung grundsätzlich nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - auch wenn ein Unfallbeteiligter damit seinen Verhaltenspflichten nach der Straßenverkehrsordnung bzw. dem Strafgesetzbuch nachkommt", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. Das Verhalten des Mannes war kurz vor seinem Tode nicht mehr durch den Willen zur Fortsetzung des Weges zur Arbeitsstätte, sondern von der Kontaktaufnahme mit dem Unfallgegner gekennzeichnet. Die Regulierungsgespräche hatten aber aus juristischer Sicht rein eigenwirtschaftliche Ziele. Zumal es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der dann tödliche Verunglückte zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls die Unfallstelle absicherte bzw. absichern wollte. (ampnet/deg) Bilder zum Artikel klein ( KB) mittel ( KB) groß (10 KB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
28.07.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
AfW Hauptstadtgipfel 2025 - Altersvorsorge-Reformpaket gilt ab 2026, Riester- und Frühstart-Rente brauchen mehr Zeit!
18.07.2025

Bereits zum 22. Mal brachte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen Entscheider aus der Politik mit …

Versicherungen
Jutta Holzmann neu im Vorstand der uniVersa Versicherungsunternehmen
18.07.2025

Mit Wirkung ab 1. Februar 2026 wird Jutta Holzmann neue Vertriebsvorständin der uniVersa Versicherungsunternehmen. …

Versicherungen
Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen - ARAG Experten informieren über den richtigen Krankenschutz im Urlaub
17.07.2025

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groß. Endlich Urlaub! …