Beratungspraxis | Sommer, Sonne und … Versicherungen?
Wenn jemand eine Reise tut, kann er was erzählen. So musste das LG Berlin die exotische Frage entscheiden, ob die Ferieninsel Gran Canaria überhaupt zu Europa gehört. Denn nach den Versicherungsbedingungen bestand Versicherungsschutz nur „innerhalb Europas“. Der VR argumentierte, dass die Kanaren zwar politisch zu Spanien gehörten, geographisch aber auf der Höhe von Casablanca (Afrika) lägen. Dem folgte das Gericht nicht (VersR 07, 941). Der Fall verdeutlicht, wie wichtig das „Kleingedruckte“ in den AVB ist und wie „erfinderisch“ einige VR werden können, wenn es um die Gewährung von vereinbarten Versicherungsleistungen geht.
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