Urteil: Hausbesitzer muss gefundenes Geld abgeben
Wer's findet, dem gehört's? Von wegen: Ein Hausbesitzer konnte sich nur kurz über Geld freuen, dass er vom Voreigentümer in seinem Kamin fand. Den "Schatz" darf er nicht behalten, urteilte das OLG Düsseldorf.
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