Unfallversicherung bei Entsendung: Ins Ausland entsandte Mitarbeiter sind unfallversichert
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie durch ihre Firma ins Ausland entsandt werden. Die Entsendung muss allerdings auf maximal 24 Monate zeitlich befristet sein, damit die gesetzliche Unfallversicherung weiterhin greift. Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Entsendung'...
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