Steuerliche Absetzbarkeit des Selbstbehaltes in der Elementarversicherung
Wer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, kann sich damit vor finanziellen Verlusten schützen, wenn Hochwasser und Überschwemmung das eigene Hab und Gut zerstört haben. Die Elementarschadenversicherung tritt bei Naturereignissen wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen ein. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten.
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