Steueränderungen 2013 | Lohnsteuernachschau darf künftig unangemeldet erfolgen
Lohnsteuerprüfer dürfen bei Betrieben künftig auch unangemeldet eine Lohnsteuernachschau durchführen. Das regelt § 42g EStG, der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz neu geschaffen wurde. In der Praxis stellt sich jetzt die Frage, ob nach dem Erscheinen des Prüfers noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.
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