Sonderausgaben | Versicherungsbeiträge der Kinder: Finanzämter kassieren Steuervorteil der Eltern wieder
Seit 2010 dürfen Eltern auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Kinder, für die sie noch Kindergeld beziehen, als Sonderausgaben abziehen. Diesem Steuersparmodell hat die OFD Münster jetzt Grenzen gesetzt, sodass Eltern und Kinder neu rechnen müssen.
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