SG Dortmund zur Versicherung behinderter Kinder: Familienversicherung gilt ohne Altersbegrenzung
Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert. Dies gilt nach einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des SG Dortmund zumindest dann, wenn das Kind wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.
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