SG Dortmund: Keine Altersbegrenzung für kostenlose Familienversicherung Behinderter
Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Dies hat das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 27.06.2013 im Fall einer 27-jährigen geistig behinderten Frau aus Hagen klargestellt. Zu berücksichtigen seien die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, so das Gericht (Az.: S 39 KR 490/10). Weiterlesen
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