Reiseversicherung: Kreuzfahrt abgebrochen – 6 500 Euro vom ADAC
Rund 6 500 Euro muss der Reiseversicherer ADAC einem Kunden zahlen, der nach einem Knochenbruch seine Kreuzfahrt abbrach. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (Az. 11 O 40/12).
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