Pflichtverletzung: Haftungsbeschränkungsklauseln in AGB
In vorformulierten Verträgen kann die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen nur schwierig beschränkt werden. Eine sichere Haftungsbegrenzung ist nur eine individuell ausgehandelte, was wiederum nicht immer oder nur schwer darstellbar ist. Mehr zum Thema 'Haftungsbeschränkung'...Mehr zum Thema 'AGB'...Mehr zum Thema 'allgemeine Geschäftsbedingung'...Mehr zum Thema 'Pflichtverletzung'...
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