P-Konto der Deutschen Bank benachteiligt Verbraucher
BGH: Automatische Leistungseinschränkungen beim P-Konto sind unzulässig16.07.2013 - Nach der Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dürfen vereinbarte Leistungen nicht automatisch aufgehoben werden. Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof Verbraucher erneut vor Benachteiligung durch Banken und Kreditinstitute geschützt. ... mehr
Weiterlesen auf: vzbv