OLG Frankfurt am Main erlässt Musterentscheid: Keine Prospekthaftungsansprüche gegen Telekom wegen Zweiten Börsengangs
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 03.07.2013 in einem weiteren Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom und andere einen Musterentscheid zum Zweiten Börsengang erlassen und eine Prospekthaftung der Telekom mangels Prospektfehler verneint. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Az.: 23 Kap 2/06). Weiterlesen
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