OLG Düsseldorf verbietet Vodafone unsachliche Schufadrohung
Die Vodafone GmbH darf Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet und deswegen die Zahlung verweigert haben, nicht länger mit einem Schufa-Eintrag drohen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, wie die in dem Verfahren als Klägerin auftretende Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt (Urteil vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12). Weiterlesen
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