OLG Bamberg: Reinigungsfirma haftet nicht für Sturz auf erkennbar frisch gewischter Treppe
Ein Reinigungsunternehmen haftet trotz fehlender Warnschilder nicht für Verletzungen nach einem Sturz im feucht gewischten Treppenhaus, wenn die feuchten Stellen für einen Benutzer leicht erkennbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschlüssen vom 20.02. und 20.03.2013 entschieden (Az.:6 U 5/13). Weiterlesen
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