Mietwagen | Anspruch auf Geländewagen bei täglichen Fahrten ins Jagdrevier
Benötigt der Geschädigte wegen seiner täglichen Fahrten in ein großes Jagdrevier tatsächlich ein wirklich geländegängiges Fahrzeug, hat er auch Anspruch auf Anmietung eines solchen Fahrzeugs. Dabei muss er keinen Abschlag hinnehmen, weil sein beschädigtes Fahrzeug schon zehn Jahre alt ist und eine hohe Laufleistung aufweist. Allerdings muss er sich bei der Anmietung eines gleich großen Fahrzeugs pauschal zehn Prozent des Mietpreises für ersparte Eigenkosten anrechnen lassen (AG Ratzeburg, Urteil vom 6.6.2013, Az. 23 C 90/13; Abruf-Nr. 132304 ).
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