Luftfahrthaftpflichtversicherung | Das ist bei der Auslegung zum Umfang der Versicherungsbedingungen zu beachten
1.Versichert ein Luftfahrtversicherer einen Absetzflug, beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht auf die abzusetzenden Fallschirmspringer, sondern erfasst auch die Beförderung eines Passagiers. 2.Eine Feststellungsklage bleibt auch zulässig, wenn die Klage im Laufe des Rechtsstreits auf eine Zahlungsklage umgestellt werden könnte. 3.Muss der VN die Kosten seiner Rechtsverteidigung aufgrund der Leistungsverweigerung des VR selbst aufwenden, wandelt sich sein Rechtsschutzanspruch in einen entsprechenden Zahlungsanspruch um. (OLG Hamm 26.4.13, 20 U 201/12, Abruf-Nr. 131689 )
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