LG Frankfurt am Main: Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung ist wettbewerbswidrig
Ein Reiseveranstalter darf für eine Pauschalreise nicht damit werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB liegt. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit rechtskräftigem Urteil vom 15.05.2013 (Az.: 3-08 O 175/12) entschieden, wie die Wettbewerbszentrale mitteilt. Weiterlesen
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