Krankenversicherung: Volljährigkeit - Kündigung der Mitversicherung bei den Eltern jederzeit möglich
Eine Krankheitskostenversicherung kann jederzeit gekündigt werden, wenn ein bei seinen Eltern Mitversicherter volljährig wird. Eine vorliegende Anschlussversicherung muss in einem solchen Fall nicht nachgewiesen werden, stellte das Oberlandesgericht Köln fest (Az. 20 U 218 /12). weiterlesen
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