Krankenversicherung: Kein Geld für Gentest auf Krebs
Unterzieht sich eine Privatpatientin einem Gentest, weil in ihrer Familie schon mehrere Menschen an Krebs erkrankt sind, so kann sie die Kosten dafür nicht automatisch von der Krankenversicherung erstattet bekommen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 13 S 131/12). Der Gentest gehöre weder zu den Heilbehandlungen noch zu den Vorsorgeuntersuchungen.
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