Kfz-Versicherung | Haftung des Versicherers bei Unfall mit rotem Kennzeichen
Wenn ein rotes 06-Kennzeichen zu anderen Zwecken als einer Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt benutzt und bei einer solchen Fahrt ein Unfall verschuldet wird, muss der dahinterstehende Haftpflicht-VR dem Geschädigten den Schaden im Außenverhältnis ersetzen.
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