Kfz-Kaskoversicherung | Leasing-Pkw: Diese Besonderheiten bei der Differenzkasko müssen Sie beachten
Hat der Leasinggeber nach Totalschaden oder Entwendung des versicherten Leasingfahrzeugs im Leasingvertrag auf die Geltendmachung des Differenzschadens (Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert) verzichtet, hat er auch aus der im Kaskoversicherungsvertrag des Leasingnehmers vereinbarten „Differenzkasko bei geleastem Fahrzeug“ insoweit keinen Anspruch gegen den VR (OLG Bamberg 13.12.12, 1 U 85/12, Abruf-Nr. 130382 ).
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