Kein Informationsanspruch: Anwalt schuldet Rechtsschutzversicherung keine Auskunft über Sachstand
Anfragen nach dem Sachstand des versicherten Rechtsstreits seitens der Rechtsschutzversicherungen kennen Anwälte zur Genüge. Beantworten müssen sie diese Anfragen aber grundsätzlich nicht. Mehr zum Thema 'Rechtsschutzversicherung'...Mehr zum Thema 'Private Rechtsschutzversicherung'...Mehr zum Thema 'Schweigepflicht'...Mehr zum Thema 'Auskunftspflichtig'...
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