Jobcentermitarbeiterin bleibt suspendiert: "Hartz-IV-Rebellin" scheitert vor dem ArbG Hamburg
Eine Jobvermittlerin, die sich im Internet kritisch über ihren Arbeitgeber geäußert hatte, scheiterte am Dienstag vor dem ArbG Hamburg mit dem Antrag, ihre Suspendierung aufheben zu lassen. Die als "Hartz-IV-Rebellin" bekannt gewordene Frau habe die Vorwürfe gegen sie nicht entkräften können, entschied das ArbG.
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