Insolvenz | Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen
Nachdem der Bundestag am 16.5.13 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen hat (BT-Drucksache 17/13535), hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 7.6.13 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, sodass das Gesetz jetzt verkündet werden kann. Es wird zum 1.7.14 in Kraft treten. Doch dieser Zeitpunkt scheint nur weit entfernt: Für die Praxis ergeben sich nämlich erhebliche Änderungen, die sich schon heute auswirken. Der folgende Beitrag gibt erste Einblicke in die Neuerungen.
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