In der eigenen Wohnung geraucht: AG Düsseldorf hält Vermieterkündigung für wirksam
Ein Richter am AG Düsseldorf hat die fristlose Kündigung einer Mietwohnung mit der Begründung, der Mieter rauche zu stark, als gerechtfertigt eingestuft. Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, Prozesskostenhilfe sei daher nicht zu gewähren.
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