Urteil Private Zahnzusatzversicherung: Heilbehandlung vor Vertragsbeginn
Eine Heilbehandlung beginnt schon mit der ersten ärztlichen Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen wird.
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