Hotelgutschein mit "Verfügbarkeits-Einschränkung" ist ungültig
Die Einlösung eines Hotelgutscheins darf nicht durch eine Klausel mit einem unklaren "Verfügbarkeits-Vorbehalt" eingeschränkt werden. Folge: Der Kaufvertrag über den Gutschein ist insgesamt unwirksam, und der Kunde erhält sein Geld zurück.
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