Honorarklage: Anwalt darf mit Mandanten Erfolgsbeteiligung statt Beratungshilfe vereinbaren
Ein Rechtsanwalt kann im Rahmen des Erstgespräches mit dem Mandanten die Beratungshilfe aus wichtigem Grund ablehnen. Bei einem anschließend erklärten Verzicht des Mandanten auf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe kann eine wirksame Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Mehr zum Thema 'Erfolgsbeteiligung'...Mehr zum Thema 'Beratungshilfe'...
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