Hausratversicherung | Kürzung der Entschädigung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Einbruchdiebstahls
1.Lagert der VN eine wertvolle Taucherausrüstung in einem von außen sichtbaren Kellerverschlag, ist der VR wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Einbruchdiebstahls zur Leistungskürzung um 50 Prozent berechtigt. 2.Unterschreitet die Versicherungssumme den Versicherungswert um rund 20 Prozent, so ist die Unterversicherung erheblich im Sinne von § 75 VVG. 3.Kein Abzug wegen verspäteter Einreichung der Stehlgutliste bei Nachweis fehlender Ursächlichkeit für Feststellung des Versicherungsfalls und Umfang der Leistungspflicht. (LG Berlin 5.12.12, 23 O 438/11, Abruf- Nr. 131960 )
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