Hartz IV - Kürzung bei Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung
Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Rahmen eines Eilantrages mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") mindern darf, wenn der Leistungsbezieher die Kündigung für einen Minijob erhält.
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