Finanztipp der Woche: Versicherungsbeiträge für Kinder richtig als Sonderausgaben geltend machen
Seit dem Jahr 2010 können Eltern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Die Oberfinanzdirektion Münster hat diesen Steuervorteil jetzt teilweise kassiert. Was Eltern und Kinder nun beachten müssen, um trotzdem Geld vom Fiskus zurück zu bekommen.
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