Finanzierung | Kein Widerrufsrecht bei unechter Abschnittsfinanzierung
Bei einer unechten Abschnittsfinanzierung steht einem Verbraucher kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge zu, wenn nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist mit der darlehensgebenden Bank lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionen entsprechend dem ursprünglich geschlossenen Darlehensvertrag angepasst werden, entschied der BGH.
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