FG Münster: Maklerkosten können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein
Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses anfallen, können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein, die der Steuerpflichtige aus anderen Objekten erzielt. Dies ist laut Finanzgericht Münster dann der Fall, wenn und soweit der Veräußerungserlös tatsächlich für die Finanzierung der Vermietungsobjekte verwendet wird, diese Verwendung von vornherein beabsichtigt war und dementsprechend zum Beispiel durch entsprechende vertragliche Bestimmungen im Kaufvertrag endgültig festgelegt wird (Urteil vom 22.05.2013, Az.: 10 K 3103/10 E). Die Revision wurde zugelassen. Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell