FG Köln gibt Finanzamt Recht: Beamter muss Preisgeld für gute Idee versteuern
Ein Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau gewinnt, ist steuerpflichtig. Dies entschied das FG Köln in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil. Das Preisgeld sei wie Arbeitslohn zu behandeln.
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