Falsche Versprechungen rächen sich
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Versicherer müssen Beiträge an ihre Kunden zurückzahlen, wenn sie diese falsch zur Verfügbarkeit des Geldes beraten haben. Insbesondere einige Vertreter klären ihre Kunden bei der Vermittlung von Lebensversicherungen wohl nicht korrekt auf.
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