EuGH bestätigt Geldbußen gegen Unternehmen wegen Beteiligung an Umzugsdienste-Kartell
Der Europäische Gerichtshof hat die Geldbußen, die gegen fünf Unternehmen wegen Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für internationale Umzüge verhängt worden waren, bestätigt. Die Rechtsmittel der Unternehmen gegen entsprechende Urteile des Europäischen Gerichts erster Instanz wies der EuGH zurück. Darüber hinaus bestätigte er die gegen Portielje verhängte Geldbuße, die das EuG für nichtig erklärt hatte (Urteile vom 11.07.2013, Az.: C-429/11 P, C-439/11 P, C-440/11 P und C-444/11 P). Weiterlesen
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