Einkommensteuerbescheid: Chance für Versicherte
Weil es beim Bundesfinanzhof einen Musterprozess gibt, dürfen die Finanzämter im Einkommensteuerbescheid Versicherungsbeiträge nur noch vorläufig anerkennen. Wer Beiträge für die Arbeitslosenversicherung oder andere Sonderausgaben absetzen möchte, sollte sie in der Steuererklärung mit angeben.
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