Einkommensteuer­bescheid: Chance für Versicherte

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Einkommensteuer­bescheid: Chance für Versicherte

Weil es beim Bundes­finanzhof einen Muster­prozess gibt, dürfen die Finanz­ämter im Einkommensteuer­bescheid Versicherungs­beiträge nur noch vorläufig anerkennen. Wer Beiträge für die Arbeits­losen­versicherung oder andere Sonder­ausgaben absetzen möchte, sollte sie in der Steuererklärung mit angeben.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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