Die lästige Sache mit der Doppelverbeitragung bei privat fortgeführten Pensionskassen
Wie zu erwarten, sind Betriebsrentner im Bereich von Pensionskassenversorgungen mittlerweile gerichtlich hochaktiv, wenn es um die Verbeitragung/Nichtverbeitragung von Leistungen geht, die nach einem Versicherungsnehmerwechsel privat fortgeführt wurden. Immerhin sind hier mehr als 17 % der Leistungen als Beiträge abzuführen. Während das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08) Direktversicherungen explizit davon ausgenommen hat, ist bei Pensionskassen die Sachlage nicht geklärt, da es sich hier um eine Institution der betrieblichen Altersversorgung handelt.
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