Datenschutzerklärung: Wer Kundendaten erhebt, muss auf Datenschutz hinweisen
Betreiber von Internetseiten, die personenbezogene Daten abfragen, müssen eine vollständige Datenschutzerklärung in ihrem Angebot darstellen. Andernfalls verstoßen sie gegen das Wettbewerbsrecht. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Hamburg, das damit dem Kammergericht Berlin widersprochen hat. Mehr zum Thema 'Datenschutz'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Recht'...Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...Mehr zum Thema 'Online-Marketing'...
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