Bundesrat beschließt Neuerungen im Gesundheitsrecht

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Bundesrat beschließt Neuerungen im Gesundheitsrecht

Drei Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums haben am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Nach dem Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken erhalten Apotheken in Zukunft zusätzlich einen pauschalen Zuschuss für geleistete Notdienste. Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung soll Versicherte entlasten, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind und Beitragsschulden angehäuft haben. Außerdem haben die Länder den Weg frei gemacht für das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Weiterlesen

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