Bundesfinanzhof: Steuern - Beiträge für Risikolebensversicherungen sind keine Betriebsausgaben
Steuern - Beiträge für Risikolebensversicherungen können nicht als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Da mit Risikolebensversicherungen nicht spezielle berufs- oder betriebsspezifische Gefahren, wie Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle, abgesichert werden. weiterlesen
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