Bußgeld wegen offenen E-Mail-Verteilers: Ich sehe was, was Du auch siehst
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie eine E-Mail mit einem offenen Verteiler an Kunden verschickt hatte. Unternehmen sollten daher ihre E-Mail-Richtlinien überprüfen und die Mitarbeiter entsprechend schulen, meint Markus Schröder.
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