BGH zum P-Konto: Bank darf für Pfändungsschutzkonto keine höheren Gebühren verlangen
Darüber hinaus entschied der BGH erstmals über weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bei Umwandlung in ein sogenanntes P-Konto dürfen bereits genehmigte Dispo- oder Überziehungskredite und Kreditkarten nicht automatisch gesperrt werden. Mehr zum Thema 'Pfändungsschutzkonto'...Mehr zum Thema 'AGB'...Mehr zum Thema 'AGB-Recht'...Mehr zum Thema 'Banken-AGB'...
Weiterlesen auf: Haufe