BGH kippt Preisänderungsklausel in Gassonderkundenverträgen
Preisänderungsklauseln in Sonderkundenverträgen eines Gasversorgungsunternehmens, die sich darauf beschränken, das für Tarifkundenverhältnisse vorgesehene Änderungsrecht des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV in Bezug zu nehmen, sind mangels ausreichender Transparenz unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 31.07.2013 entschieden. Der BGH hat damit ein auf seine Vorlage hin ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (NZM 2013, 471) umgesetzt, in dem es um die Auslegung der Klausel- und der Gasrichtlinie ging (Az.: VIII ZR 162/09). Weiterlesen
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